Wien
RoterdstraĂe 78-86 Teilschnittvortrieb DN 600
Wien, Ăsterreich / 11.2019 - 01.2020
Um die Betriebssicherheit im Bereich der RoterdstraĂe im 16. Wiener Gemeindebezirk zu erhöhen, beauftragte die Magistratsabteilung 31 â Wiener Wasser die WIBEBA mit dem Tausch alter WasserrohrstrĂ€nge durch neue SphĂ€roguss-Rohre DN 300.
Facts & Figures
Unternehmen
Wiener Betriebs- und Baugesellschaft mbH.
Projektart
Leitungsbau
Bauzeit
11.2019 - 01.2020
Grabenlos erfolgreich.
Eine besondere Herausforderung stellte dabei der Abschnitt zwischen den Objektnummern 78 bis 86 dar, der auf einer LĂ€nge von rund 40 m von einem Kleingartenverein unterbrochen wird. FĂŒr die erforderlichen Erd- und Baumeisterarbeiten bei diesem Projekt zeichnete die WIBEBA verantwortlich. Die Rohrlegearbeiten wiederum erfolgten mit UnterstĂŒtzung der WIBEBA durch das Team der Kraft&WĂ€rme.
UrsprĂŒnglich geplant war fĂŒr diesen Abschnitt ein Rohrstrangtausch in offener Bauweise. Diese Umsetzung hĂ€tte aber erhebliche FlurschĂ€den verursacht. In direkter Abstimmung mit dem Auftraggeber sowie den Anrainerinnen und Anrainern prĂŒften wir alternative Möglichkeiten. Nach Erhebung aller Eckdaten und unter BerĂŒcksichtigung der Wirtschaftlichkeit entschieden wir uns fĂŒr die Umsetzung einer grabenlosen Variante. Mittels unserer Pressbohranlage PBA100 fĂŒhrten wir einen Teilschnittvortrieb DN 600 mit Stahlverrohrung durch und konnten somit den Gartenabschnitt komplett grabungsfrei queren.
Der Teilschnittvortrieb selbst erfolgte zielgenau auf einer LĂ€nge von 44 m aus einer Startgrube heraus. Ganz nach dem Motto der WIBEBA im grabenlosen Leistungsbau â âSchauen Sie her, hier gibt es nichts zu sehenâ â schlossen wir die Arbeiten innerhalb weniger Tage erfolgreich ab. Im Anschluss erfolgte der Einzug des neuen SphĂ€roguss-Rohrstrangs DN 300 in das Stahlrohr sowie die problemlose Verbindung mit dem Bestand.
Durch die Wahl des richtigen grabenlosen Verfahrens und der guten Zusammenarbeit aller an diesem Projektbeteiligten konnten wir nicht nur alle Termine einhalten, sondern die Leistungen zur vollsten Zufriedenheit des Bauherrn sowie aller Anrainerinnen und Anrainer ausfĂŒhren.