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Ad-hoc Mitteilung

PORR AG einigt sich mit BWB auf Bußgeld von EUR 62,35 Mio. und prüft Barkapitalerhöhung

Veröffentlichung von Insiderinformationen gemäß Artikel 17 MAR

  • Einigung mit der Bundeswettbewerbsbehörde (BWB) über die Höhe des Bußgelds von EUR 62,35 Mio. gemäß Bußgeldantrag schafft Klarheit - Positiver Ausblick für 2021 bestätigt
  • Prüfung einer Barkapitalerhöhung mit Bezugsrechten
  • Ziel-EBT-Marge von rund 3% ab dem Geschäftsjahr 2025 bestätigt

Einigung mit der Bundeswettbewerbsbehörde (BWB) über die Höhe des Bußgelds von EUR 62,35 Mio. gemäß Bußgeldantrag schafft Klarheit - Positiver Ausblick für 2021 bestätigt

Die PORR AG erzielte im laufenden Kartellverfahren ein Settlement mit der Bundeswettbewerbsbehörde (BWB) unter Einbeziehung des Bundeskartellanwalts in Bezug auf gegen Konzerngesellschaften anhängige Kartellverfahren. Die Einigung sieht einen Antrag auf Verhängung eines Bußgeldes der BWB an das Kartellgericht in Bezug auf die PORR AG in Höhe von EUR 62,35 Mio. (exklusive Verfahrens-, Verteidigungs- und Rechtsberatungskosten) vor. Das Kartellverfahren bezieht sich auf Vorfälle in einem Zeitraum bis einschließlich 2017. Für die endgültige Erledigung des Kartellverfahrens ist die Entscheidung des Kartellgerichts notwendig, wobei das Bußgeld vom Kartellgericht nicht mit einem höheren Betrag festgesetzt werden kann, als von der BWB beantragt wird. Mit dieser Einigung schafft die PORR AG Klarheit, um sich auf Zukunftsthemen zu fokussieren. Unter Berücksichtigung der bestehenden Rückstellung erwartet der Vorstand aus der Einigung mit der BWB über die Höhe der Geldbuße eine negative Auswirkung auf die EBT-Marge von rund 0,5%-Punkten für das Geschäftsjahr 2021. Aufgrund der aktuellen positiven Geschäftsentwicklung bestätigt der Vorstand den bestehenden Ausblick mit einer Produktionsleistung von EUR 5,3 Mrd. bis EUR 5,5 Mrd. sowie einer EBT-Marge von 1,3% bis 1,5%.

Prüfung einer Barkapitalerhöhung mit Bezugsrechten

Die PORR AG beabsichtigt, den nächsten Schritt in ihrer Unternehmensentwicklung zu machen, indem sie eine Barkapitalerhöhung mit Bezugsrechten aus dem bestehenden genehmigten Kapital prüft. Vorbehaltlich der Marktbedingungen erwägt das Unternehmen die Ausgabe neuer Aktien, um das Bilanzbild weiter zu stärken. Die Kernaktionäre der PORR AG, nämlich das Syndikat (Strauss Gruppe, IGO Industries Gruppe), beabsichtigen, an der geplanten Barkapitalerhöhung mit einem signifikanten Betrag zu partizipieren. Eine Entscheidung über den genauen Umfang und den Zeitpunkt einer solchen potenziellen Barkapitalerhöhung ist noch nicht getroffen worden, könnte aber in Kürze erfolgen. Bei der Bewertung der Optionen für eine Barkapitalerhöhung wird die Gesellschaft von Berenberg als Sole Global Coordinator und Joint Bookrunner zusammen mit Erste Group und Raiffeisen Bank International als weitere Joint Bookrunners beraten. Rothschild & Co fungiert als Finanzberater der PORR AG.

Ergänzend überlegt die PORR AG die Emission einer neuen Hybridanleihe zur Refinanzierung der mit EUR 99 Mio. ausstehenden Hybridanleihe 2017, die im Februar 2022 erstmalig rückzahlbar wird.

Ziel-EBT-Marge von rund 3% ab dem Geschäftsjahr 2025 bestätigt

Der Vorstand bestätigt geplante nachhaltige Einsparungen im administrativen Bereich von EUR 43 Mio. ab 2022 und eine Ziel-EBT-Marge von rund 3% ab 2025.

 

Für Rückfragen kontaktieren Sie bitte:

Karl-Heinz Strauss, CEO
PORR AG
T. +43 (0)50 626 - 1000
comms@porr-group.com 

Mag. Milena Ioveva, Konzernsprecherin
Leitung Group Communications, Investor Relations und Sustainability
PORR AG
T: +43 (0)50 626 - 1763
ir@porr-group.com

 

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